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Verkaufsstellen Die Skipassverkaufs- und Infostellen bzw. Hauptkassen befinden sich an den Talstationen der Gondelbahnen "Flying Mozart", "Grafenbergbahn" und bei der "Roten 8er Gondel" - Wagrainer Höhe.
Tipp: Bewahren Sie Ihren Kassenbeleg, den Sie für Skipässe ab einer Gültigkeit von 3 Tagen obligatorisch beim Kauf erhalten, für den Gültigkeitszeitraum Ihrer Skikarte auf. Bei Verlust oder Diebstahl können wir so unsere Hilfe anbieten.
Hinweis: Kreditkarten/Bankomatkassa: Visa, Diners, Master Card, American Express, Maestro werden akzeptiert
Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Verkaufsstellen. KeycardSesam öffne Dich! Wie von Zauberhand öffnen sich für Sie die Drehkreuze zu Seilbahnen und Liften. Der elektronische Datenträger Keycard macht es möglich.
Hands free lautet die Devise der Bergbahnen AG Wagrain auf dem Weg zur Piste. Vorbei ist das mühevolle Suchen mit den Skihandschuhen nach dem Skipass.
Und so einfach geht’s: Sie erhalten Ihre Keycard beim Kauf des Skitickets. (€ 3,-- Pfand). An der linken Körperseite getragen gehen Sie durch die Kontrollzone und Sesam öffne Dich - hinein ins Wintervergnügen!
Sie setzen ein Pfand von € 3,00 ein und haben die Wahl: Rückgabe der KeyCard an einer der Liftkassen in Ski amadé und Pfand zurück, oder Sie verwenden Ihre KeyCard viele Jahre bei all Ihren Skiurlauben in Wagrain und den Skigebieten in Ski amadé.
Hinweis: Swatch Access und Key Handschuh werden nicht akzeptiert. KartenverkaufshinweiseKinder Jahrgang 1994-2003 Jugend Jahrgang 1991, 1992, 1993 (Ausweispflicht) Erwachsene ab Jahrgang 1990
- Das Alter ist gegebenenfalls mit einem Lichtbildausweis nachzuweisen.
- Skipreise sind in EURO und inklusive Mehrwertsteuer angegeben. In der Vor- und Nachsaison ist mit einem eingeschränkten Anlagen- und Pistenangebot zu rechnen.
- Irrtum und Preisänderung vorbehalten.
FahrkartenhinweisSeilbahnbeförderungen erfolgen nur mit gültigem Fahrausweis. Skipässe sind nicht übertragbar und bei Fahrausweiskontrollen unaufgefordert vorzuweisen. Ein Lichtbild ist ab dem 8-Tage-Skipass erforderlich. (Lichtbild-Fotoautomaten an den Kassen)
SkipassverlustVerlorene Skipässe und Datenträger können nicht ersetzt werden. Sollten Sie einen Skipass verlieren, melden Sie den Verlust unverzüglich bei einer unserer Kassen, denn Skipässe werden auch wieder gefunden. RückvergütungBei Krankheit oder Skiunfall erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass an einer unserer Hauptkassen hinterlegt wurde. Als Benützungstage gelten die Tage vom Gültigkeitstag bis zur Hinterlegung. Wenn die Hinterlegung bis 10.00 Uhr erfolgt, wird dieser Tag nicht angelastet. Ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Bargeldrückgabe!
Keine Rückvergütung bei Halbtages- und Tageskarten, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Betriebseinstellungen, Sperrungen von Skiabfahrten, unvorhergesehene Abreise, usw. MissbrauchDie missbräuchliche Verwendung von Skipässen hat ein Bußgeld, den Ausschluss von der Beförderung, den Entzug des Skipasses für die gesamte Gültigkeitsdauer sowie die strafrechtliche Verfolgung zur Folge. Dies gilt insbesondere auch bei Nichtbeachtung von Anweisungen des Anlagen- und Seilbahnpersonals.
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